Ein Reihengrab für Urnenbeisetzung wird von der Friedhofsverwaltung zugewiesen. Es ist immer ein Einzelgrab und kann nach Ablauf der Ruhezeit nicht verlängert werden. Die Gestaltung und Pflege der Gemeinschaftsgrabanlage obliegt der Friedhofsverwaltung. Individuelle Grabmale sind nicht möglich. Auf Wunsch erfolgt die Namensnennung auf einem gemeinsamen Grabmal. Auf dem Rasen oder den mit Bodendeckern bepflanzten Grabfeldern darf kein Grabschmuck abgelegt werden. Als Schmuckurnen dürfen nur Naturfaserurnen verwendet werden.