Sargwahlgrab als Rasengrab

Aus den zur Verfügung stehenden  Flächen können Angehörige für ein- oder mehrstellige Rasengrabstätten das Nutzungsrecht erwerben. Auch hier können zusätzlich zu einem beigesetzten Sarg  noch zwei Urnen beigesetzt werden, ebenso wie es möglich ist nur Urnen beizusetzen.
Es sind sowohl stehende, als auch liegende Grabmale zugelassen. Auf Wunsch der Angehörigen kann vor dem Grabmal ein kleines Beet angelegt werden. Die Einfassung solcher Beete obliegt Gestaltungsvorschriften, die in der Friedhofsverwaltung zu erfragen sind. Für die Bepflanzung und Pflege des Beetes sind die Angehörigen zuständig.

 

                                                                            

Sollten Sie sich für ein Rasengrab  interessieren, bedenken Sie bitte folgendes:
-Das Ablegen von Blumen oder anderen schmückenden Grabutensilien auf dem Rasen ist nicht gestattet.
-Das Mähen des Rasens erfolgt in ein- eher zweiwöchentlichen Abständen.
-Da der Rasen in der Regel nicht gegossen wird, kann es vorkommen, dass die Rasenflächen im Sommer auch mal gelb werden.