Wahlgrabstätten für Sarg – und Urnenbeisetzung

Sie die Möglichkeit, sich unter den zur Verfügung stehenden Begräbnisplätzen diejenige Grabstätte auszusuchen, die Ihren Vorstellungen  nach Lage und Größe entspricht.
Eine Wahlgrabstätte kann somit aus einer oder mehreren Grabstellen bestehen. Zusätzlich zu einem beigesetzten Sarg können zwei Urnen beigesetzt werden. Es ist auch möglich auf einer Sargwahlgrabstätte nur Urnen beizusetzen.
Wahlgrabstätten sind verlängerbar.
Für mehrstellige Wahlgrabstätten gilt immer, dass bei  jeder Beisetzung alle Grabstellen auf die Ruhezeit von 25 Jahren  verlängert werden.
Der Erwerber der Grabstätte verfügt über das sogenannte Grabnutzungsrecht. Er entscheidet, wer auf der Grabstätte beigesetzt werden soll und legt, unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien, die Gestaltung der Grabstätte fest, ist aber auch für die Unterhaltung und Pflege der Grabstätte zuständig.
Das Nutzungsrecht ist jederzeit auf eine andere Person übertragbar, deren Einverständnis vorausgesetzt, so dass die Grabstätte über einen langen Zeitraum bestehen und dem Gedenken verstorbener Familienmitglieder dienen kann.   

Für vorhandene Gräber gilt, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten einzuhalten sind. Wenn die Situation eintritt, dass Angehörige eine vorhandene Grabstätte nicht selber pflegen wollen oder können, besteht die Möglichkeit eine Gärtnerei mit der Grabpflege zu beauftragen. 

                                                                                                                             

Sargwahlgrab

Sargwahlgrab

Urnenwahlgrab

Urnenwahlgrab