Ein Reihengrab für Sargbeisetzung ist immer ein Einzelgrab. Die Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung zugewiesen und kann nach Ablauf der Ruhezeit nicht verlängert werden.
Eine zusätzliche Urnenbeisetzung ist nicht möglich.
Für die Einrichtung, Gestaltung und Pflege der Grabstätte sind die Angehörigen zuständig.