Wenn Angehörige nicht selber pflegen können oder wollen

Wenn eine Grabstätte neu erworben werden muss, können sich die Angehörigen von vornherein für eine pflegefreie Grabstätte in Gemeinschaftsgrabanlagen entscheiden. Ohne Pflegeverpflichtung werden sowohl Sarg- als auch Urnengräber angeboten. Die Grabanlage und Grabpflege bis zum Ende der Ruhezeit wird von Friedhofsseite ausgeführt. Die Kosten dafür werden bei der Beisetzung erhoben.

Folgende pflegefreie Gräber stehen zur Verfügung:

Sargwahlgrab als Rasengrab

Urnenwahlgrab als Staudengrab

Urnenwahlgrab im Urnengarten

Urnenwahlgrab als Baumgrab

Urnenreihengrab