Kindergräber (bis zu 5 Jahren)
Kindergräber sind Reihengräber für Sargbeisetzung mit einer Ruhezeit von 20 Jahren. Nach Ablauf der Ruhezeit können die Grabstätten auf Wunsch der Eltern bestehen bleiben. Die Grabstätten werden nicht zugewiesen, sondern gemeinsam mit den Eltern oder anderen Angehörigen ausgesucht.
Für die Gestaltung und Pflege des Grabes sind die Eltern zuständig.
Sternenkinder
Auf diesem Grabfeld werden nicht bestattungspflichtige, perinatal verstorbene Kinder beigesetzt. Die Bestattung erfolgt still durch Friedhofsmitarbeiter oder auf Wunsch gemeinsam mit den Eltern und deren Familien.
Die Gestaltung und Pflege des Grabfeldes obliegt dem Friedhof. Blumen und kleiner Grabschmuck dürfen auf dem Rasen abgelegt werden.
Dieses Grabfeld wird über Spenden finanziert.