Der Kirchensteuersatz beträgt in der Hannoverschen Landeskirche 9% der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Sie wird vom Finanzamt eingezogen, welches dafür eine Aufwandsentschädigung einbehält.
„Ausschließlich Mitglieder der Kirche müssen Kirchensteuern entrichten. Die Steuern sind vergleichbar mir einer Art Mitgliedsbeitrag, der unter dem Blickwinkel der Gerechtigkeit angesetzt wird. Die Kirchensteuern nehmen Rücksicht auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der einzelnen Gemeindemitglieder und belasten Menschen mit gleichem Einkommen in gleicher Weise (Gleichbehandlungsgrundsatz).“
(Zitat aus http://www.kirche-und-geld.de/index.php?id=80&zufall=5&rubrik=3&aktiv=0)
„Die Anbindung der Kirchensteuer an die Einkommensteuer ist grundsätzlich eine unbedingte, d. h., sie vollzieht alle Änderungen im Einkommensteuerrecht nach.
Damit ist die Kirchensteuer von der Konjunktur und den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt abhängig.“
(Zitat aus http://www.ekd.de/kirchenfinanzen/kirchensteuer/825.html)