„Zu dem in Deutschland praktizierten Modell, wonach der Staat für die Kirchen gegen Entgelt die Kirchensteuer einzieht, gibt es Alternativen. In Italien und Spanien z. B. werden die Kirchen aus staatlichen Steuermitteln unterhalten. Steuerpflichtige können wählen, ob Teile ihrer Steuergelder der Kirche oder einer anderen Einrichtung zufließen sollen. Während z. B. in Italien alle drei Jahre der Prozentsatz an Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer zwischen Staat und Kirche neu festgesetzt wird (z. Z. 0,08 %), erhält die Kirche in Spanien ihren Haushaltsmittelbedarf, der nicht durch das Kirchensteueraufkommen gedeckt ist, direkt vom Staat aus allgemeinen Steuergeldern.
Wie sind diese alternativen Beitragssysteme zu bewerten? Aus deutscher Perspektive stellt die enge Verzahnung von Kirche und Staat, wie sie in Italien und Spanien praktiziert wird, eine verkappte Staatsfinanzierung dar. Dieses Modell widerspricht der deutschen Verfassung und ist mit Art. 140 GG nicht vereinbar.
Eine weitere Alternative stellt ein Spenden- oder Mitgliedbeitragssystem dar. Befürworter versprechen sich von dieser Form eine stärkere Identifikation der Gläubigen mit ihrer Kirche, weil sie nicht mit staatlicher Hilfe und – vor allem – nicht so stringent erhoben werden.Dieses System birgt allerdings die Gefahr der Abhängigkeit von finanzkräftigen Kirchenmitgliedern in sich.
Das in Deutschland praktizierte Modell vermeidet beide Probleme: Es gewährleistet die Unabhängigkeit der Kirche vom Staat und zugleich die von Gruppen- und Einzelinteressen.
Auch wenn die Kirchensteuer die starke Basis der Finanzierung kirchlicher Arbeit ist, sind für die vielfältigen Aufgaben ergänzende Finanzierungsformen unverzichtbar: Dazu gehören Spenden und Kollekten, Gemeindebeiträge und auch die Refinanzierung von Leistungen, die von kirchlichen Einrichtungen für die Gesellschaft erbracht werden.“
(Zitiert aus http://www.ekd.de/kirchenfinanzen/kirchensteuer/695.html – hier gibt es auch viele weitere hilfreiche Infos zum Thema Kirchenfinanzen!)